Diskutieren Sie zum Thema "Schallschutz" und stimmen Sie ab!

Die Schalltechnische Voruntersuchung ergab, dass die Hochlage (Variante B) schalltechnisch besser für die Wohnbebauung auf der Ostseite der Eisenbahntrasse ist. Dies ist damit zu begründen, dass der Verkehr der hinter dem Bauwerk liegenden Strecken durch das Bauwerk abgeschirmt wird. Um die Differenz, die durch den Effekt der Abschirmung resultiert, auszugleichen, wären bei der Tieflage (Variante A) höhere Schallschutzwände und deutlich mehr passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Die Unterschiede pro Variante im Überblick:

Variante A - Tieflage:

  • Geplant ist die Errichtung einer 4 Meter hohen Schallschutzwand auf der Ostseite der Eisenbahntrasse.

Variante B - Hochlage:

  • Geplant ist die Errichtung einer 4 Meter hohen Schallschutzwand auf der Ostseite der Eisenbahntrasse sowie von 2 Meter hohen Schallschutzwänden auf dem Kreuzungsbauwerk.

  • Das Bauwerk in Hochlage weist eine abschirmende Wirkung auf und minimiert somit die Schallimmissionen auf der Ostseite der Eisenbahntrasse zusätzlich zu den geplanten Schallschutzwänden.

Weitere Hintergrundinformationen zu den beiden Varianten finden Sie im Informationsbereich.

 

 

Welche Variante bevorzugen Sie mit Blick auf das Thema "Schallschutz"?

Variante A - Tieflage
67% (14 Stimmen)
Variante B - Hochlage
24% (5 Stimmen)
Beide gleichwertig
10% (2 Stimmen)
Gesamtstimmen: 21

Kommentare

Die Variante A (Tieflage) ist bisher schalltechnisch nicht untersucht, d.h. durchgerechnet worden. Insofern ist die Aussage nicht untermauert, dass die Variante B für die Wohnbebauung besser ist. Es handelt sich lediglich um eine Annahme.

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Moderationskommentar

Liebe*r Wiechers_19-3,

Vielen Dank für ihre Beteiligung am Dialog.
Es hat tatsächlich aufgrund des derzeitigen Planungsstandes keine komplette schalltechnische Untersuchung gegeben, die für jedes Gebäude Pegellisten für beide Varianten hervorbringen würde. Es liegt aber eine schalltechnische Voruntersuchung eines Schallgutachters vor. Es ist richtig, dass es sich hierbei zunächst um Abschätzung handelt. Hier wurde festgestellt, dass bei einer Tieflage der Gleise der Lärm des westlich liegenden Güterbahnhofes durch die Schallschutzwände abgeschirmt wird. Bei der Hochlage wird der Güterverkehr des Güterbahnhofs, zusätzlich zu den Schallschutzwänden, durch das hohe Bauwerk abgeschirmt. Die abschirmende Wirkung eines solchen Bauwerkes lässt sich von einem Gutachter gut ermitteln, da die abschirmende Wirkung solcher Bauwerke häufig in Schallgutachten berücksichtigt wird, z.B. in Form von hohen Gebäuden in Trassennähe.

Freundliche Grüße
Ihr Team vom Bahnprojekt Rhein-Ruhr-Express

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Was ist denn als Schallschutz im weiteren Verlauf zur Buchenstr. / Freies Christliches Gymnasium / Castello geplant ? Dazu findet man leider keinerlei Informationen ...

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Hallo Udo111,
vielen Danke für Ihren Beitrag.
Aufgrund der Ausbaumaßnahmen (Neubau von zwei Gleisen) haben die Anwohner grundsätzlich Anspruch auf die Einhaltung der derzeit gültigen gesetzlichen Grenzwerte und somit auf Schallschutz. Grundsätzlich ist der aktive Schallschutz (Schallschutzwand, Besonders überwachtes Gleis) dem passiven Schallschutz (Verbesserung an Gebäuden) vorzuziehen. In der Regel kommt eine Kombination von mehreren Maßnahmen zum Einsatz. Details (wo kommt eine Schallschutzwand hin?, wie hoch wird diese?) ergeben sich jedoch erst aus dem Schallgutachten in einer der nächsten Planungsphasen.

Herzliche Grüße,
Annika Adolf (Moderation)

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