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Eine Ausführung des Bauwerks in Hochlage (Variante B) würde die heutige Situation städtebaulich deutlicher verändern als eine Ausführung in Tieflage (Variante A).

Die Unterschiede pro Variante im Überblick:

Variante A - Tieflage:

  • Further Straße Höhe Fürstenberger Straße: Blick auf die geplante 4,00 m hohe Schallschutzwand (Höhenangaben beziehen sich jeweils auf die Schienenoberkante). Von der Further Straße aus liegt die Oberkante der Schallschutzwand auf ca. 7,40 m Höhe.

  • Further Straße Höhe Hausnummer 121c: Blick auf die geplante 4,00 m hohe Schallschutzwand. Von dem Grundstück Further Straße 121 c aus liegt die Oberkante der Schallschutzwand auf ca. 7,60 m Höhe. Das Bauwerk selbst ist hier nicht wahrnehmbar.

  • Alfelder Straße Höhe Hausnummer 11: Blick auf die geplante 4,00 m hohe Schallschutzwand (Höhenangabe bezieht sich auf die Schienenoberkante). Von dem Grundstück Alfelder Straße 11 aus liegt die Oberkante der Schallschutzwand auf ca. 7,80 m Höhe. Das Kreuzungsbauwerk selbst ist hier nicht wahrnehmbar.

  • Durch das Bauwerk selbst werden keine Verschattung von Grundstücken Dritter hervorgerufen. Die Schallschutzwände können je nach den örtlichen Gegebenheiten zu Verschattungen führen.

Variante B - Hochlage:

  • Further Straße: Blick auf die geplante 4,00 m hohe Schallschutzwand (Höhenangaben beziehen sich jeweils auf die Schienenoberkante). Von der Further Straße aus liegt die Oberkante der Schallschutzwand auf ca. 7,20 m Höhe.

  • Further Straße Höhe Hausnummer 121c: Blick auf die geplante 4,00 m hohe Schallschutzwand. Von dem Grundstück Further Straße 121 c aus liegt die Oberkante der Schallschutzwand auf ca. 7,40 m Höhe. Das Bauwerk selbst liegt vom Grundstück aus gesehen eine Gleisachse zurückversetzt und ist daher nur von den höheren Geschossen aus sichtbar. Es weist in Bezug auf die Geländehöhe des Grundstück Further Straße 121c eine Höhe von ca. 13,90 m auf (inkl. der 2,00 m hohen Schallschutzwand auf dem Bauwerk).

  • Alfelder Straße Höhe Hausnummer 11: Blick auf die geplante 4,00 m hohe Schallschutzwand. Von dem Grundstück Alfelder Straße 11 aus liegt die Oberkante der Schallschutzwand auf ca. 6,80 m Höhe. Das Bauwerk selbst liegt vom Grundstück aus gesehen zwei Gleisachsen zurückversetzt und ist daher nur von den höheren Geschossen aus sichtbar. Es weist in Bezug auf die Geländehöhe des Grundstück Further Straße 121c eine Höhe von ca. 13,60 m auf (inkl. der 2,00 m hohen Schallschutzwand auf dem Bauwerk).

  • Durch das Bauwerk selbst werden keine Verschattung von Grundstücken Dritter hervorgerufen. Die Schallschutzwände können je nach den örtlichen Gegebenheiten zu Verschattungen führen.

Weitere Hintergrundinformationen zu den beiden Varianten finden Sie im Informationsbereich.

 

 

Welche Variante bevorzugen Sie mit Blick auf das Thema "Stadtbild"?

Variante A - Tieflage
80% (20 Stimmen)
Variante B - Hochlage
16% (4 Stimmen)
Beide gleichwertig
4% (1 Stimme)
Gesamtstimmen: 25

Kommentare

Die Variante A ist für die Anwohner Further und Alfelder Str. vorzusehen, da durch eine Hochlage starke
Einschränkungen der Grundstücke durch Sicht- bzw Sonnenlicht entstehen würden.
Zus. ist die Variante A zu bevorzugen, da die Verlegung des Hoxbaches einen evtl."Hochwasserschutz" für die
Anlieger der Einbecker Str. geben würde.

Worauf bezieht sich Ihr Kommentar?: 

Die Hochlage mag schneller zu realisieren sein, über die Optik kann man doch nur den Kopf schütteln. Wir als Anwohner wurden noch nie bei Schallschutzmaßnahmen gefragt, geschweige denn berücksichtigt. Jetzt muß aus rechtlicher Sicht eine Mauer her, aber doch bitte nicht mit 12 Metern ! Ich wohne als direkte Betroffene an der Bahnlinie und habe die Befürchtung, dass durch diese hohe Mauer gerade im Frühling und Herbst (wenn die Sonne tiefer steht) weniger Licht einfällt. Da ist es mir lieber im Hintergrund auch mal die Spitze eines Zuges zu sehen ...
Dafür nehme ich eine längere Bauzeit gerne in Kauf.

Worauf bezieht sich Ihr Kommentar?: 

Die Variante "A" ist städtebaulich verträglicher und deshalb trotz der Mehrkosten zu bevorzugen. Die dafür notwendige Verlagung des Hoxbachs sollte aus fließtechnischen Gründen so weit nördlich wie möglich erfolgen, d. h. weiter als auf den Plänen ersichtlich.

Worauf bezieht sich Ihr Kommentar?: 
Moderationskommentar

Hallo Ernst Welski,

Vielen Dank für Ihre Anmerkung. Wir werden Ihren Hinweis zur Verlegung des Hoxbachs prüfen und mit den zuständigen Behörden (Umweltamt, Umweltbehörden) diskutieren. Jedoch ist eine weitere Verlegung mit mehr Flächeninanspruchnahme fremder Grundstücke verbunden, was immer kritisch zu bewerten, wenn es nicht zwingend erforderlich ist.

Freundliche Grüße
Ihr Team vom Bahnprojekt Rhein-Ruhr-Express

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Auf jeden Fall sollte die Variante A gebaut werden, da eine 12 Meter hohe Mauer ja wohl das Allerletzte ist. Vor ca 30 Jahren wurde an einer anderen Stelle die Mauer abgeschafft und jetzt sollen wir eine bekommen???
Zudem möchten wir auf der Oberheider Strasse im Frühling und Herbst, wenn die Sonne noch nicht so hoch steht, diese genießen können.

Worauf bezieht sich Ihr Kommentar?: 

Angesichts einer Nutzungszeit von hoffentlich vielen Jahrzehnten wiegen die Nachteile der Variante A (Tieflage) - nämlich 9 Monate längere Bauzeit, 10% höhere Baukosten, größere Beeinträchtigungen während der Bauzeit durch umfangreiche Erdarbeiten und -transporte - deutlich weniger als die Vorteile: geringerer städtebaulicher Eingriff und dauerhaft erheblich geringere Beeinträchtigung und damit höhere Akzeptanz bei den Anwohnern im Wohngebiet Einbecker Straße, Alfelder Straße, Oberheider Straße und An der Wilkesfurth sowie dem angrenzenden westlichen Teil der Further Straße.
(Anmerkung: Ich selber wohne nicht in diesem Gebiet, sondern mitten in Hassels.)

Worauf bezieht sich Ihr Kommentar?: 

Auch im Düsseldorfer Süden sollte endlich eine städtebaulich akzeptable Variante gebaut werden und nicht immer nur im Düsseldorfer Norden

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